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Ausgabe vom 11.09.2012
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Versicherungsinformationen für die Wohnungswirtschaft
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Neu: Versicherungsschutz für Datenrisiken
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Top-Thema im aktuellen Newsletter: unsere neue AVW Data Risk-Police. Das Risiko aus dem Verlust personenbezogener Daten ist aufgrund der Informationspflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aktueller denn je.
Ein gezielter Hackerangriff oder auch nur ein verlorener Laptop mit personenbezogenen Daten können immense Kosten verursachen. Klicken Sie doch einmal in unseren Newsletter und lassen Sie sich darüber informieren, wie Sie sich gegen solche Risiken finanziell schützen können …

Darüber hinaus finden Sie in dieser Ausgabe noch mehr Wissenswertes zum Thema Risikoschutz für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Und wenn Sie ein Thema vertiefen möchten: Unsere Experten stehen Ihnen selbstverständlich gern auch persönlich zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Hartmut Rösler, Geschäftsführer (Sprecher)
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Wolf-Rüdiger Senk, Prokurist AVW Gruppe: Police gegen Hacker
Hackerangriffe: Neue Data Risk-Police der AVW bietet Wohnungsunternehmen umfassenden Schutz
Immer wieder geistern Berichte über spektakuläre Hackerangriffe durch die Medien. So wurde beispielsweise Sony das Opfer eines derartigen Angriffs, bei dem sensible Kundendaten in gewaltigem Ausmaß entwendet wurden. Die AVW Gruppe hat jetzt gemeinsam mit einem Spezialversicherer ein Konzept entwickelt, das Unternehmen aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft finanziellen Schutz im Falle eines Hackerangriffs bietet.
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Wolf-Rüdiger Senk, Prokurist AVW Gruppe: Wechsel-Risiko bei Sachversicherungen
Drum prüfe, wer sich länger bindet ... Risiken des Versichererwechsels
Dass ein Wechsel des Versicherers gerade in der D&O-Versicherung wohl überlegt sein will ist inzwischen allgemein anerkannt. Demgegenüber sind häufigere Wechsel des Anbieters in der Sachversicherung gängige Materie und gelten geradezu als Ausweis von Markttransparenz und gutem Kostenmanagement. Ein derartiger Wechsel des Anbieters kann jedoch auch zu einem klassischen Eigentor werden, wie ein jüngst vom Oberlandesgericht Celle entschiedener Rechtsstreit belegt.
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Dirk Gehrmann, Prokurist AVW Gruppe: AVW stellt Eigentümer bedeutend besser
Bessere Vertragsklauseln nach Brandschäden!
Nach einem Brandschaden kann es zu einem regelrechten Wirrwarr von Fristen, Bedingungen und Obliegenheiten kommen. Dabei steht oft viel Geld auf dem Spiel. Die AVW Gruppe hat deshalb Rahmenverträge mit Versicherungsgesellschaften verhandelt, die den Eigentümer bedeutend besser stellen.
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Sven Körner, Betriebliche Altersversorgung AVW Gruppe: Altersgrenze für Versorgungswerke wächst mit
Gericht entscheidet über Altzusagen: Rentenzahlung erst ab 67 Jahre
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Leistungen aus einer Betrieblichen Altersversorgung erst mit 67 Jahren gezahlt werden, auch wenn sie ursprünglich zum 65. Lebensjahr zugesagt wurden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden. Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sollten sich auf die Folgen dieses Urteils einstellen.
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Dirk Gehrmann, Prokurist AVW Gruppe: AVW vermittelt Mietschutz-Police
Wenn der Mieter nicht mehr zahlt...
Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die dazu führen können, dass Mieter ihre Miete nicht mehr zahlen. Die AVW Gruppe kann für diese Fälle jetzt die Problemlösung einer namhaften Versicherungsgesellschaft vermitteln – mit Leistungen, die über die bekannte Mietnomaden-Versicherung hinausgehen.
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Sven Körner, Betriebliche Altersversorgung AVW Gruppe: Unisex-Tarife ab Ende 2012
Aktueller Stand zum Thema "Unisex" in der Vorsorge
Männer und Frauen sollen künftig in ganz Europa auch bei der Auto-, Renten- und Krankenversicherung gleich behandelt werden. Die neuen Unisex-Tarife werden spätestens zum 21. Dezember 2012 in Kraft treten, sie gelten aber nur für die Verträge, die nach dem 21. Dezember 2012 geschlossen werden. Die Konditionen von bestehenden Policen ändern sich nicht und bleiben wie beantragt bestehen.
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Impressum: AVW Versicherungsmakler GmbH, Hammerbrookstr. 5, 20097 Hamburg, Telefon: (040) 2 41 97 - 0, Telefax: (040) 2 41 97 - 115, E-Mail: service(at)avw-gruppe.de, Sitz der Gesellschaft: Hamburg, Registergericht: Hamburg, Registernummer: HRB 17543, Geschäftsführung: René Hennig, Hartmut Rösler (Sprecher), Versicherungsvermittlerregister http://www.vermittlerregister.info/ Register-Nr.: D-WG5W-88PH8-28 (Versicherungsmakler), Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, erteilt durch die Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Tel. (0180) 500 58 50, http://www.hk24.de/

Ihr Ansprechpartner zum Thema Newsletter: Jennifer Oberhach, Marketing und Qualitätsmanagement, Telefon: (040) 241 97 - 158, Telefax: (040) 241 97 - 115, E-Mail: Jennifer.Oberhach(at)avw-gruppe.de

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