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Ausgabe vom 11.06.2012
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Versicherungsinformationen für die Wohnungswirtschaft
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Vorwort
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
wissen Sie eigentlich, was genau Ihr Wohngebäudeversicherer im Schadenfall von Ihnen erwartet und wie Ihnen die AVW Gruppe dabei helfen kann? Und warum Sie sich möglichst bald um Ihre Elementarschadenversicherung kümmern sollten?
Das sind zwei Themen, die wir in unserem aktuellen AVW-Newsletter für Sie aufbereitet haben. Darüber hinaus finden Sie in dieser Ausgabe weitere interessante und wissenswerte Informationen. Klicken Sie doch einfach einmal hinein! Sie werden sehen: Es lohnt sich...
Und wenn Sie weitere Informationen wünschen: Unsere Experten stehen Ihnen selbstverständlich auch gern persönlich zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihr Hartmut Rösler, Geschäftsführer (Sprecher)
Unterschrift
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Anrechnung von Gerichtskosten für unwirksam erklärt
Gericht stärkt Stellung von D&O-Kunden
Erfreulich gestärkt hat das Oberlandesgericht Frankfurt kürzlich die Stellung von Versicherten einer sogenannten D&O-Versicherung, einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen (englisch: Directors and Officers), gegenüber ihrer Versicherungsgesellschaft. Wolf-Rüdiger Senk, Leiter Kundenmanagement AVW, erläutert die Bedeutung dieser Entscheidung.
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Immer mehr Hochwasser und Unwetter
Klimawandel in Deutschland bleibt versicherbar
Die Deutschen müssen sich in den kommenden Jahrzehnten auf immer häufiger und immer heftiger auftretende Wetterextreme einstellen. Das ist das Ergebnis einer Klimastudie, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit führenden Klimaforschern des Potsdam-lnstituts für Klimafolgenforschung, der Freien Universität Berlin und der Universität Köln vorlegte.

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Ungeliebt, aber äußerst wichtig
Vertrauensschadenversicherung für Unternehmen von elementarer Bedeutung
Die Absicherung von Sach- oder Haftpflichtrisiken im Geschäftsbereich wird normalerweise nicht ernsthaft infrage gestellt. Anders ist das bei der Vertrauensschadenversicherung. Dabei – so Wolf-Rüdiger Senk, Leiter Kundenmanagement AVW – kann diese Police für Unternehmen von elementarer Bedeutung sein.
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AVW bietet mehr bei der Wohngebäudeversicherung
Zäune sind mitversichert – Mauern oft nicht
Bitter für einen Gebäudebesitzer: Seine Wohngebäudeversicherung ersetzt ihm nicht die Reparatur-Kosten für eine Einfriedungsmauer, die während eines Sturms zu Schaden kam. Das Oberlandesgericht Koblenz gab jetzt der Versicherung Recht. Aber: Es gibt einen Ausweg aus diesem Dilemma ...
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Nach dem Schadenfall: Nichts einfach wegwerfen!
Richtiges Verhalten bewahrt Gebäudebesitzer vor Verlusten
Wenn die Gebäudeversicherung nach einem Schadenfall schnell die Versicherungsleistung überweisen soll, muss der Hausbesitzer ein paar Regeln einhalten: Einerseits nämlich soll er den Schaden möglichst gering halten, andererseits aber darf er nicht zu viel an der Schadenstelle verändern.
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Zürs zeigt hohe Pegelstände
Mit ein paar Mausklicks das eigene Hochwasserrisiko abschätzen
Ein geografisches Informationssystem soll bald für jedermann den Gefährdungsgrad des eigenen Gebäudes durch Naturgefahren sichtbar machen. Für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft ist das weit mehr als ein Online-Spielzeug.
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Impressum: AVW Versicherungsmakler GmbH, Hammerbrookstr. 5, 20097 Hamburg, Telefon: (040) 2 41 97 - 0, Telefax: (040) 2 41 97 - 115, E-Mail: service(at)avw-gruppe.de, Sitz der Gesellschaft: Hamburg, Registergericht: Hamburg, Registernummer: HRB 17543, Geschäftsführung: René Hennig, Hartmut Rösler (Sprecher), Versicherungsvermittlerregister http://www.vermittlerregister.info/ Register-Nr.: D-WG5W-88PH8-28 (Versicherungsmakler), Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, erteilt durch die Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Tel. (0180) 500 58 50, http://www.hk24.de/

Ihr Ansprechpartner zum Thema Newsletter: Jennifer Oberhach, Marketing und Qualitätsmanagement, Telefon: (040) 241 97 - 158, Telefax: (040) 241 97 - 115, E-Mail: Jennifer.Oberhach(at)avw-gruppe.de

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