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Ausgabe vom 04.06.2013
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Versicherungsinformationen für die Immobilienwirtschaft
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Vorwort
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
das Thema „Managerhaftung“ ist immer wieder brisant. In dieser Ausgabe etwa finden Sie einen Beitrag zu Anzeigepflichten bei D&O-Versicherungen. Der Bundesgerichtshof hat dazu ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Noch mehr Informationen zu aktuellen Themen und Entwicklungen im Bereich D&O erfahren Sie in unserer Fachveranstaltung „Managerhaftung und Compliance“, die am 13. Juni 2013 in Hamburg stattfindet.
Weiter finden Sie in diesem Newsletter interessante Informationen etwa darüber, wann ein Versicherer im Schadenfall die Rechnung kürzen darf, welche Besonderheiten Sie bei Zwangsversteigerungen beachten müssen sowie Informationen zum Teilungsabkommen zwischen Gebäude- und Haftpflichtversicherer.

Und wenn Sie ein Thema vertiefen möchten oder ganz spezielle Fragen haben, steht Ihnen gern ein AVW-Experte persönlich zur Verfügung.
Mit besten Grüßen

Hartmut Rösler, Geschäftsführer (Sprecher)
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Zeitwert- oder Neuwertersatz
Immobilienschaden: Wann darf die Versicherung die Rechnung kürzen?
Wenn ein Haus oder eine Wohnung von einem Dritten beschädigt wird, so hat der Eigentümer laut §823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen Anspruch darauf, dass wieder der Zustand hergestellt wird, der bestehen würde, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Man spricht auch von einem „Zeitwertersatz“. Geleistet werden muss er von demjenigen, der den Schaden verursacht hat beziehungsweise von dessen Haftpflichtversicherung.
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Anzeigepflichten bei D&O-Versicherungen
Bundesgerichtshof entscheidet über Wirksamkeit von VVG-Regelungen
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter und Leitende Angestellte (englisch Directors and Officers Liability und daher abgekürzt D&O) ist seit den 90er Jahren auf dem deutschen Markt. Jetzt hat sich der Bundesgerichtshof mit dieser Haftpflichtversicherung beschäftigt (Aktenzeichen IV ZR 171/11) – speziell mit dem Thema der Anzeigepflichten.
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Aktuelles Fachwissen innerhalb eines halben Tages
AVW-Fachveranstaltung "Compliance und Managerhaftung" am 13.06.2013
Am 13. Juni 2013 lädt die AVW Unternehmensgruppe Vorstände, Geschäftsführer und juristische Führungskräfte der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zur Fachveranstaltung "Compliance und Managerhaftung" nach Hamburg ein.
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Fristen beachten
Zwangsversteigerung: Kündigungsfrist für Versicherungen beginnt mit Zuschlag
Eine Zwangsversteigerung ist einerseits eine gute Gelegenheit, Immobilien zu einem günstigen Preis zu erstehen. Doch andererseits bergen Zwangsversteigerungen auch eine Reihe von Risiken – unerkannte Mängel etwa, ein großer Investitionsbedarf, Leerstände. Die AVW Gruppe informiert hier über einen weiteren wichtigen Punkt, der oft unbekannt ist: über den sofortigen Beginn der Monatsfrist für die Kündigung der Versicherungen.
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Beschleunigte Schadenabwicklung
Regress bei Mietsachschäden: Teilungsabkommen vereinfacht Regulierung
Gebäudeversicherer können nach Regulierung eines Versicherungsfalls versuchen, die geleistete Summe oder zumindest einen Teil davon vom eigentlichen Verursacher des Schadens zurückzubekommen. Für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat der Bundesgerichtshof dazu eine Reihe von grundsätzlichen Beschlüssen gefasst.
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In eigener Sache
Neue Kundenteams bei der AVW: Geballte Kompetenz für unsere Kunden
Die AVW Gruppe richtet sich noch stärker auf die Bedürfnisse ihrer Kunden aus. Das ist der Hintergrund für die Einführung von Kundenteams bei der AVW in diesem Frühjahr. Jeder Kunde der AVW Gruppe wird seit 1. März von einem dreiköpfigen sogenannten Kundenteam betreut. Direkter Ansprechpartner für unsere Kunden bleibt weiterhin der bekannte Kundenbetreuer. Er wird unterstützt durch jeweils einen Verantwortlichen aus dem Bereich Bestandsmanagement und Schadenmanagement.
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Service
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Impressum: AVW Versicherungsmakler GmbH, Hammerbrookstr. 5, 20097 Hamburg, Telefon: (040) 2 41 97 - 0, Telefax: (040) 2 41 97 - 115, E-Mail: service(at)avw-gruppe.de, Sitz der Gesellschaft: Hamburg, Registergericht: Hamburg, Registernummer: HRB 17543, Geschäftsführung: René Hennig, Hartmut Rösler (Sprecher), Versicherungsvermittlerregister http://www.vermittlerregister.info/ Register-Nr.: D-WG5W-88PH8-28 (Versicherungsmakler), Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, erteilt durch die Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Tel. (0180) 500 58 50, http://www.hk24.de/

Ihr Ansprechpartner zum Thema Newsletter: Jennifer Oberhach, Marketing und Qualitätsmanagement, Telefon: (040) 241 97 - 158, Telefax: (040) 241 97 - 115, E-Mail: Jennifer.Oberhach(at)avw-gruppe.de

Rechtlicher Hinweis: Wir bemühen uns, Ihnen mit diesem Newsletter aktuelle und korrekte Inhalte zur Verfügung zu stellen. Dennoch kann AVW – trotz größtmöglicher Sorgfalt – keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Inhalte übernehmen. Haftungsansprüche gegen AVW, die aus der direkten oder indirekten Nutzung des Newsletters entstehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn AVW handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig.

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