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Ausgabe vom 05.03.2013
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Versicherungsinformationen für die Immobilienwirtschaft
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Betriebliches Gesundheitsmanagement als Erfolgsfaktor
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
für die Immobilienwirtschaft wie für alle anderen Branchen gilt: Die Gesundheit der Belegschaft entscheidet mit darüber, wie erfolgreich ein Unternehmen ist. Deshalb ist das Thema „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ so wichtig. Prävention spielt auch hier eine entscheidende Rolle.
Die AVW Gruppe bietet jetzt einen Vorsorgetarif an, der die Präventionslücken in der Gesetzlichen Krankenversicherung schließt und dabei günstiger ist als herkömmliche private Tarife.

Über dieses hochinteressante Thema sowie über weitere aktuelle Versicherungsthemen informieren wir Sie in diesem Newsletter.

Wenn Sie ein Thema vertiefen möchten oder wenn Sie ganz spezielle Fragen haben, steht Ihnen gern ein AVW-Experte persönlich zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Hartmut Rösler, Geschäftsführer (Sprecher)
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„Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber“
Betriebliches Gesundheits- und Vorsorgemanagement: Interview mit Goetz Friedhoff
Wenn der Krankenstand in einem Betrieb niedrig ist, kann es auch dem Unternehmen richtig gut gehen. Deshalb ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement so wichtig.
Dazu gehört etwa, dass Krankheiten möglichst früh erkannt werden – damit die Heilungsmöglichkeiten größer sind und der Genesungsprozess schneller verläuft. Ein großer Vorteil für die betroffenen Arbeitnehmer, natürlich – aber auch ein großer Vorteil für die Unternehmen, die dann rascher wieder mit den bewährten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterarbeiten können.

Über dieses Thema sprachen wir mit Goetz Friedhoff, Kundenmanager der AVW-Unternehmensgruppe.
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BGH-Urteil zum Regress des Inhaltsversicherers gegen Vermieter
Fitnessstudio in Flammen! Zahlt der Vermieter?
Eine Gebäudeversicherung – so die allgemeine Rechtslage – kann einen Mieter nicht in Regress nehmen, wenn er durch leichte Fahrlässigkeit einen Gebäudeschaden verursacht.
Ein Vermieter aber kann im gleichen Fall durchaus von seinem Mieter belangt werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jüngst entschiedenen Rechtsstreit festgestellt.
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AVW-Partner mit dem Innovationspreis „Best of 2012“ ausgezeichnet
Innovationspreis für Data-Risk-Police
Der Spezialversicherer Hiscox, Kooperationspartner der AVW, erhält für seine Produktentwicklung „Data Risks by Hiscox“ die Auszeichnung „Best of 2012“ beim Innovationspreis-IT 2012.
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Schadenersatz-Situation nach Bomben-Sprengung
Bomben-Sprengung: Wer haftet für eventuelle Schäden?
Funde von Bomben aus dem 2. Weltkrieg machen in letzter Zeit verstärkt Schlagzeilen. Immer wieder einmal muss der Kampfmittelräumdienst anrücken, um nicht detonierte Fliegerbomben zu entschärfen oder sie gezielt zu sprengen. Dabei kann es zu Beschädigungen von umliegenden Gebäuden kommen – wie jüngst in München.

Haus- und Wohnungseigentürmer sowie Unternehmen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft fragen sich: Wer haftet eigentlich für solche Schäden?
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Gesamtverband der Versicherer legt Naturgefahrenreport vor
Sicher ist es in Deutschland nirgendwo
Vor Naturgewalten kann sich auch in Deutschland niemand vollständig sicher fühlen – ganz gleich, wo genau man lebt. Das ist ein Ergebnis des „Naturgefahrenreports 2012“ des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dessen Auswertungen zum Teil bis in das Jahr 1970 zurückreichen.

Damit wurde erstmals in Deutschland die Entwicklung von Naturgefahren über lange Zeit hinweg dargestellt und analysiert – mit wichtigen Erkenntnissen auch für die Immobilienwirtschaft.
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Wer zahlt das neue Stangenschloss?
Rechtsstreit um Kosten für verbesserten Einbruchschutz
Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen haben keinen Anspruch darauf, dass ihr Vermieter die Außentüren mit einem besonders sicheren Schloss ausstattet. Das gelte selbst dann, wenn die Polizei eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen habe. Das entschied das Amtsgericht Berlin Mitte.
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Impressum: AVW Versicherungsmakler GmbH, Hammerbrookstr. 5, 20097 Hamburg, Telefon: (040) 2 41 97 - 0, Telefax: (040) 2 41 97 - 115, E-Mail: service(at)avw-gruppe.de, Sitz der Gesellschaft: Hamburg, Registergericht: Hamburg, Registernummer: HRB 17543, Geschäftsführung: René Hennig, Hartmut Rösler (Sprecher), Versicherungsvermittlerregister http://www.vermittlerregister.info/ Register-Nr.: D-WG5W-88PH8-28 (Versicherungsmakler), Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, erteilt durch die Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Tel. (0180) 500 58 50, http://www.hk24.de/

Ihr Ansprechpartner zum Thema Newsletter: Jennifer Oberhach, Marketing und Qualitätsmanagement, Telefon: (040) 241 97 - 158, Telefax: (040) 241 97 - 115, E-Mail: Jennifer.Oberhach(at)avw-gruppe.de

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