Aktuelle Mandanteninformation zum Steuerrecht

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Abgabe der (Vor-)Anmeldungen: Ab 2013 nur noch im authentifizierten Verfahren möglich

Ab dem 01.01.2013 ist die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen nur noch im sogenannten authentifizierten Verfahren möglich. Unternehmer und Arbeitgeber müssen sich bei ELSTER registrieren (www.elsteronline.de/eportal), um das für die Authentifizierung nötige elektronische Zertifikat zu erhalten. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass das Registrierungsverfahren bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.

Die Finanzverwaltung bietet die Zertifizierung in drei Sicherheitsstufen an:

  • Das sogenannte ELSTERBasis-Zertifikat ist kostenlos und bietet eine hohe Sicherheit.
  • Das ELSTERSpezial-Zertifikat und
  • das ELSTERPlus-Zertifikat bieten einen sehr hohen Schutz und kosten 41 EUR bzw. 50 EUR bis 150 EUR.

Durch die Einführung der Authentifizierung kann nicht mehr jeder, dem die Steuernummer eines Unternehmens bekannt ist, eine elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung für dieses Unternehmen abgegeben.

Hinweis: Wenn Sie bislang bereits Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen über unsere Kanzlei abgewickelt haben, ändert sich für Sie nichts. Wir werden ab 01.01.2013 automatisch auf das neue Verfahren umstellen.
Wenn Sie Ihre Voranmeldungen selbst an die Finanzverwaltung übermitteln, sollten Sie sich - sofern noch nicht geschehen - rechtzeitig unter www.elsteronline.de/eportal registrieren, um ein elektronisches Zertifikat zu beantragen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 12/2012)

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