Aktuelle Mandanteninformation zum Steuerrecht[Inhalt] Abgabe der (Vor-)Anmeldungen: Ab 2013 nur noch im authentifizierten Verfahren möglich Ab dem 01.01.2013 ist die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen nur noch im sogenannten authentifizierten Verfahren möglich. Unternehmer und Arbeitgeber müssen sich bei ELSTER registrieren (www.elsteronline.de/eportal), um das für die Authentifizierung nötige elektronische Zertifikat zu erhalten. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass das Registrierungsverfahren bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann. Die Finanzverwaltung bietet die Zertifizierung in drei Sicherheitsstufen an:
Durch die Einführung der Authentifizierung kann nicht mehr jeder, dem die Steuernummer eines Unternehmens bekannt ist, eine elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung für dieses Unternehmen abgegeben. Hinweis: Wenn Sie bislang bereits Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen über unsere Kanzlei abgewickelt haben, ändert sich für Sie nichts. Wir werden ab 01.01.2013 automatisch auf das neue Verfahren umstellen.
(aus: Ausgabe 12/2012)
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