Aktuelle Mandanteninformation zum Steuerrecht[Inhalt] EU-Exporte: Viele Stolperfallen auf dem Weg zur Umsatzsteuerbefreiung Wieder einmal hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit den Nachweisanforderungen an eine innergemeinschaftliche Lieferung auseinandergesetzt. Die Lieferung von Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist von der Umsatzsteuer befreit. Dass die Voraussetzungen einer solchen innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen, muss der liefernde Unternehmer mit Hilfe von speziellen Belegen und durch seine Buchführung nachweisen. Das Verfahren vor dem BFH drehte sich um die Frage, ob ein Unternehmer seine Lieferung ausreichend nachgewiesen hat. Er hatte eine Motorjacht an eine irische Gesellschaft geliefert. Die Jacht wurde durch eine Spedition nach Spanien gebracht.
Angesichts dieser Mängel war es nicht mehr möglich, einen ordnungsgemäßen Nachweis zu führen. Hinweis: Die Nachweiserfordernisse für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung sind sehr komplex. Sollten Sie keine Erfahrung mit dem Exportgeschäft in die EU haben, sprechen Sie uns bitte vor einer entsprechenden Lieferung an.
(aus: Ausgabe 05/2013)
|